Klage gegen Audi wegen Software

Derzeit wird beim BGH eine Klage gegen Audi wegen der bekannten Schummelsoftware verhandelt. In der Verhandlung zeichnet sich ab, dass diese Klage deutlich geringere Erfolgsaussichten hat und insbesondere sehr tiefgreifenden Vortrag der Kläger erfordert. Anders als bei VW kann bei Audi nach derzeitiger Meinung des Gerichts nicht zwangsläufig davon ausgegangen werden, dass der das Betrug intern bekannt gewesen ist. Eine Wissenszurechnung von der Konzernmutter zur Konzerntochter wird nicht angenommen.

Deshalb müssen Krieger, die die VW-Tochter verklagt haben, sehr konkret vortragen, dass das entsprechende Wissen über die Software und deren Manipulation auch bei Audi vorgelegen hat.

Das Urteil wird vom BGH demnächst verkündet.

BGH, VI ZR 505/19

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