Wenn ein Reifen aufgrund eines Fremdkörpers platzt und es dadurch zu einem Unfall kommt, muss die Vollkaskoversicherung den Schaden regulieren. Hierbei kommt es auch nicht darauf an, ob der Fremdkörper auf der Fahrbahn lag oder ob er sich vorher schon im Reifen befunden hat.
Anders sieht es aus, wenn ein schon vorher bestehender Reifenschaden, eine fehlerhafte Montage oder fehlerhafter Luftdruck alleinige Ursache des Platzens sind.
Der Versicherungsnehmer muss das Vorliegen der Voraussetzungen eines Versicherungsfalls beweisen. Dazu gehört auch, dass das Eindringen eines Fremdkörpers in den Reifen nachgewiesen wird.
OLG Karlsruhe, 9 U 124/18