Wenn mehrere Tempolimitschilder nicht beachtet werden, kann die Geldbuße erhöht werden (hier von 70 auf 85 €). Grundsätzlich sind die Regelsätze für die Gerichte verbindlich. Eine Abweichung ist aber dann geboten, wenn außergewöhnliche, besondere Umstände vorliegen. Dies war hier der Fall, der Betroffene hatte drei Schilder mit dem Tempolimit übersehen. Insoweit liegt ein erhöhter Sorgfaltsverstoß vor, dies gilt insbesondere dann, wenn aufgrund von besonderen Gefahren das Tempolimit angeordnet wurde. Insoweit sollte die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf die jenige Geschwindigkeit festgelegt werden, die vor der Anordnung des Tempolimits bereits von 85 % der Fahrzeugführer von sich aus ohne Geschwindigkeitsbeschränkung eingehalten wurde. Sinn und Zweck dieser mehrfachen Beschilderung ist es nämlich, die Fahrzeugführer zur Einhaltung des Tempolimits anzuhalten.
Wer dann dagegen verstößt, begeht einen groben Sorgfaltsverstoß, das Bußgeld kann erhöht werden.
OLG Koblenz, 4 OWi 6 SsRs 26/21