Im Saarland stellt das OLG Verfahren mit Leivtec ein

Wegen anhaltender Zweifel an der Messtechnik und der Korrektheit der gewonnenen Messergebnisse werden derzeit im Saarland Ordnungswidrigkeitenverfahren, bei denen ein Leivtec XV 3 zur Geschwindigkeitsmessung verwendet wurde, auf Kosten der Staatskasse eingestellt. Noch immer konnte nicht nachgewiesen werden, dass dieses Gerät in allen Situationen zutreffende Ergebnisse liefert.

OLG Saasrbrücken, SsRs 4/2021; SsBs 22/2021; SsRs 2/2021

Dieser Beitrag wurde unter Leivtec XV 3 veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert