Atemalkoholmessung an der Grenze und der Lutschbonbon

Mit dem Dräger 7110 Evidential kann gerichtsverwertbar eine Atemalkoholmessung durchgeführt werden. Allerdings ist das Ergebnis zumindest an den Grenzen nur verwertbar, wenn alle Bedingungen eingehalten werden. Hierzu gehört, dass innerhalb von 10 Minuten vor Beginn der Messung keine Nahrung zu sich genommen wird.

Im hier vorliegenden Fall bleibt der Proband knapp über der Grenze (0,26 mg/Liter), gab aber unwiderlegbar an, in den letzten 10 Minuten einen Bonbon im Mund gehabt zu haben. Somit waren die Voraussetzungen eines standardisierten Messverfahrens nicht erfüllt, der Betroffene wurde freigesprochen.

OLG Dresden, 22 Ss 672/20

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