Wenn es Streit um die Höhe der Entschädigung gibt, kann eine Feststellungsklage zumindest dann berechtigt sein, wenn die Versicherungsbedingungen ein Sachverständigenverfahren zur Streitbeilegung vorsehen. Dann muss der Kläger auch nicht im Rechtsstreit bereits erklären, ob er sich auf ein solches Verfahren einlassen will.
OLG Dresden, 4 U 773/20