Parken auf dem Radweg und die Abschleppkosten

Das Fahrzeug war auf dem Radweg geparkt. Es wurde versucht, den Halter ausfindig zu machen, dies war unmöglich. Daraufhin wurde das Fahrzeug abgeschleppt.

Der Halter muss die Kosten des Abschleppens tragen.

VG Leipzig, 1 K 860/20

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