Ein Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung fällt nicht unter § 506 II BGB. Es besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
BGH, VIII ZR 36/20
Ein Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung fällt nicht unter § 506 II BGB. Es besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
BGH, VIII ZR 36/20