Fährt der Fahrer trotz mehrfacher Beschilderung für die zulässige Geschwindigkeit dennoch zu schnell, handelt er zumindest mit gesteigerter Fahrlässigkeit, die Geldbuße kann erhöht werden.
OLG Koblenz, 4 OWi 6 SsRs 26/21
Vorsatz wurde abgelehnt, aber offenbar in Betracht gezogen. Es ist aber immer eine Einzelfallprüfung vorzunehmen.