Mehrere Verkehrsschilder

Fährt der Fahrer trotz mehrfacher Beschilderung für die zulässige Geschwindigkeit dennoch zu schnell, handelt er zumindest mit gesteigerter Fahrlässigkeit, die Geldbuße kann erhöht werden.

OLG Koblenz, 4 OWi 6 SsRs 26/21

Vorsatz wurde abgelehnt, aber offenbar in Betracht gezogen. Es ist aber immer eine Einzelfallprüfung vorzunehmen.

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