Wer seine deutsche in eine griechische Fahrerlaubnis umtauscht, behält daneben seine deutsche Fahrerlaubnis. Diese kann bei Erreichen der 8-Punkte-Grenze entzogen werden. Dies kann dann auch auf dem griechischen Führerschein vermerkt werden.
OVG Lüneburg, 12 ME 25/21
Das weitere Bestehen der deutschen Fahrerlaubnis ergibt sich aus § 30a I S.1 FeV. Der Inhaber hätte in diesem Zusammenhang auf die deutsche Fahrerlaubnis verzichten können. Allerdings wäre auch dann die Entziehung mit Wirkung für das deutsche Staatsgebiet auf dem griechischen Führerschein vermerkt worden.