Dem Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Diesels steht kein unionsrechtlicher oder Amtshaftungsanspruch gegen den Staat zu. Die unionsrechtlichen Regelungen sollen die Erstzulassung und den Fortbestand der Betriebserlaubnis schützen, sie haben keinen individualschützenden Charakter.
OLG Saarbrücken, 4 U 102/20