Leivtec XV3 nicht standardisiert

Da die PTB in ihrem Bericht nicht festgestellt hat, ob und unter welchen Bedingungen das Gerät richtig misst bzw. wann Abweichungen zugunsten oder zulasten des Betroffenen anfallen, besteht keine hinreichende Zuverlässigkeit mehr, um von einem standardisierten Messverfahren ausgehen zu können.

Grundsätzlich müsste das Amtsgericht ein Sachverständigengutachten einholen. Dies aber bei Verurteilungen, bei denen nur ein Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde in Betracht kommt (Anm. des Verfassers: bis 250 €, kein Fahrverbot), unverhältnismäßig.

Das Verfahren wurde aus prozessökonomischen Gründen eingestellt.

OLG Dresden, 23 Ss 334/21

Dieser Beitrag wurde unter Leivtec XV 3 veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert