Zustellung eines Bußgeldbescheides

Ein Bußgeldbescheid kann auch durch Einwurf in einen Wohnungsbriefkasten zugestellt werden (Ersatzzustellung). Dies setzt aber voraus, dass der Betroffene dort auch tatsächlich wohnt, wobei es nicht auf den melderechtlichen Status ankommt. Dies geht also auch an einem Nebenwohnsitz, soweit der Betroffene dort tatsächlich wohnt oder zumindest den Anschein geschaffen hat.

Eine fehlerhafte Zustellung wird geheilt, wenn der Betroffene eine Kopie oder einen Scan erhält. Andere Formen führen wegen gegebener Fehleranfälligkeit nicht zur Heilung.

BayObLG; 201 ObOWi 1385/20

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