Macht der Fahrer eines Treckers seine Abbiegeabsicht nicht rechtzeitig deutlich durch Setzen des Blinkers und kollidiert ein überholendes Fahrzeug infolge eines Ausweichmanövers (ohne Berührung) mit einem Baum, kann die Betriebsgefahr des überholenden Fahrzeugs vollständig hinter dem Verschulden des Traktorfahrers zurücktreten. Allein der Umstand, dass sich links ein Feldweg befand, lässt eine Abbiegeabsicht nicht erkennbar erscheinen.
Wenn der behandelnde Arzt eine HWS-Diskussion diagnostiziert, kann sich die Versicherung nicht auf ein einfaches Bestreiten der unfallbedingten Verletzungen berufen, es muss dann auch dargelegt werden, weshalb das Attest fehlerhaft sein soll.
OLG München, 10 U 1012/19