Absehen vom Fahrverbot

Menschlich zeigte sich das AG Landstuhl. Die Betroffene fuhr 128 km/h bei erlaubten 80 km/h. Es handelte sich um eine US-Soldatin, die erst 2 Monate in Deutschland war.  Es trat während der Fahrt eine allergische Reaktion auf, sie hat zwar das Schild gesehen, aber im Kopf nicht schnell genug umgesetzt, dass es nicht mp/h sondern km/h bedeutet.

Das Gericht glaubte dieser Einlassung und nahm nur eine gesteigerte Fahrlässigkeit an. Vom Fahrverbot wurde dann auch abgesehen, da das Gericht ein danach verwirktes Fahrverbot und den Eindruck dieses Verfahrens für ausreichend verkehrserzieherisch erachtete. Die Betroffene sah ihr Fehlverhalten auch ein, es wurde nur das Bußgeld erhöht.

AG Landstuhl, 2 OWi 4211 Js 10706/21

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