Nachfahren mit ungeeichtem Tacho

Wird die Geschwindigkeit durch Nachfahren mit einem Fahrzeug ohne geeichten Tacho ermittelt, sind die allgemeinen Verfahrensvorgaben zu gewährleisten. Es wird ein Toleranzabzug von 10% der abgelesenen Geschwindigkeit vorgenommen, auch werden 4 km/h für etwaige Fehler des Tachos hinzugenommen. Darüber hinaus erfolgt ein weiterer Abzug von 6-12% des abgelesenen Wertes, um mögliche andere Fehlerquellen (z.B. Ablesefehler, Abstandsveränderungen, Fahrzeugausstattung, etc.) auszugleichen.

OLG Köln, III-1 RBs 254/21

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