Keine Beschwerde gegen Ablehnung der Einsicht in Unterlagen?

Vor der Hauptverhandlung beantragte die Verteidigung Einsicht in diverse Unterlagen, was vom Amtsgericht abgelehnt wurde. Die hiergegen eingelegte Beschwerde hielt das Landgericht gem. § 305 StPO für unzulässig, selbst wenn bei vorhersehbarer Verurteilung zu einem Bußgeld von nur 80 € lediglich die beschränkte Prüfung in der Zulassung der Rechtsbeschwerde erfolgen könne.

LG Memmingen, 4 Qs 135/21

Hierzu gibt es auch eine Vielzahl anderslautender Entscheidungen.

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