Hier hatte das Amtsgericht durch Beschluss entschieden. Hiergegen wurde Rechtsbeschwerde eingelegt, wenn dies gegen eine Entscheidung durch Beschluss erfolgt, erhält das Oberlandesgericht durch die erhobene Sachrüge Zugang zu den Prozessakten. Also auch zu dem Messfoto. Ist dieses allerdings von so schlechter Qualität, dass eine Identifizierung anhand verschiedener Merkmale nicht zweifelsfrei erfolgen kann, soll ein entsprechendes Sachverständigegutachten (anthropologische Identitätgutachten) einzuholen sein.
OLG Karlsruhe, 3 – Rb 33 Ss 854/21