Kündigung wegen Entzugs der Fahrerlaubnis

Wird einem Außendienstmitarbeiter, der mindestens 50 % im Außendienst mit seinem Dienst – PKW unterwegs ist, die Fahrerlaubnis für mindestens 9-12 Monate entzogen, kann ihm gekündigt werden. Und er kann sich dagegen auch nicht wehren, indem er vorbringt, sein Vater könnte ihn in dieser Zeit fahren. Dies ist dem Arbeitgeber nicht zumutbar, und zwar selbst dann nicht, wenn angeboten wird, dies mit dem Privat – PKW zu tun. Da der Arbeitnehmer hier nicht zu den Gründen der Entziehung vorgetragen hat, konnte auch nicht auf ein mangelndes Verschulden an der Entziehung abgestellt werden.

ArbG Nordhausen, 3 Ca 1094/25

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