Ladungsfrist nicht eingehalten

Ist die Frist nicht eingehalten worden, muss auf Antrag der Termin verlegt werden. Auf die Begründung kommt es dann nicht an. Um die Verfahrensrüge der fehlerhaften Ablehnung eines Aussetzungs- oder Verlegungsantrags zulässig zu begründen, müssen weder die Begründung des Antrags noch die Ablehnungsgründe dargestellt werden.

KG Berlin, 3 ORbs 121/26 – 162 SsBs 37/26

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