Auch beim AG Stadtroda gibt es die Aufstellung gem. § 31 MessEG für einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten nach Ablauf der Eichfrist. Der Anspruch folgt aus dem Gebot eines fairen Verfahrens aus Art. 6 EMRK.
AG Stadtroda, 2 OWi 6/22
Damit folgt das AG dem OLG Jena und dem BVerfG (2 BvR 1616/18).