Dokumentation nach § 31 MessEG

Auch beim AG Stadtroda gibt es die Aufstellung gem. § 31 MessEG für einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten nach Ablauf der Eichfrist. Der Anspruch folgt aus dem Gebot eines fairen Verfahrens aus Art. 6 EMRK.

AG Stadtroda, 2 OWi 6/22

Damit folgt das AG dem OLG Jena und dem BVerfG (2 BvR 1616/18).

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