Einlassung des Betroffenen

Das Gericht hat die Pflicht, die Einlassung zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Es kann sich auf die Bescheidung wesentlicher Punkte beschränken. Findet eine Nichtberücksichtigung im Gesetz keine Stütze, ist das rechtliche Gehör verletzt. Dies ist u.a. beim Kernvorbringen der Fall.

Bei einem standardisierten Messverfahren greift eine reduzierte Aufklärungs- und Darlegungspflicht. Eine weitere Prüfung findet erst bei konkreten Anhaltspunkten für eine fehlerhafte Messung statt.

Befinden sich auf dem Foto helle Flecken, die auf die Messung beeinflussende Reflexionen des Laserstrahls hindeuten, ist hierauf einzugehen, allerdings gibt es mittlerweile hierzu anderweitige Rechtsprechung (OLG Zweibrücken, 1 OWi 2 SsBs 58/21).

VerfG Brandenburg, VerfGBbg 54/21

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