Nachdem das Bundesverfassungsgericht entschieden hatte, dass die Verzinsung von Forderungen des Finanzamts mit 6 % jährlich spätestens seit dem Jahr 2014 evident realitätsfern sei, wurde der Gesetzgeber zur Neuregelung verpflichtet. Rückwirkend zum 1.1.2019 gilt nunmehr ein Zinssatz von 1,8 % jährlich, also 0,15 %/Monat. Dies gilt aber auch für Erstattungszinsen, wenn der Steuerschuldner zu viel Steuern entrichtet hat.
Zinssenkung beim Finanzamt
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