Lässt der Betroffene eindeutig erkennen, dass er seine Fahrereigenschaft einräumt und darüber hinaus keine Angaben zur Sache machen wird, hat das Gericht dem Entbindungsantrag zu entsprechen.
Tut es dies nicht, liegt ein Verstoß gegen die Gewährung rechtlichen Gehörs vor, eine Rechtsbeschwerde ist zuzulassen und damit begründet. Dem Gericht steht hier kein Ermessen zu, es ist zur Entbindung des Betroffenen verpflichtet, wenn kein Aufklärungsbeitrag durch seine Anwesenheit erkennbar ist.
OLG Hamm, 3 R Bs 178/17