Heiligabend ist kein Feiertag

Sofern Fristen an einem Sonntag, einem Sonnabend oder einem allgemeinen Feiertag enden, enden diese Fristen erst am nächsten Werktag, § 222 BGB. Auch wenn einige Menschen glauben, dass Heiligabend feierlich sei, ist dies jedoch kein Feiertag. Wenn also eine Frist am 24. Dezember endet, endet sie an diesem Tag.

OLG Frankfurt, 5 UF 184/21

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