Gerne lassen Haftpflichtversicherungen Schadensgutachten prüfen und erstellen einen Prüfbericht, der häufig eine geringere Schadenssumme aufweist.
Der Geschädigte darf sich aber auf das ursprüngliche Gutachten verlassen und entsprechend die Reparatur beauftragen. Er hat nämlich nicht die Sachkenntnis, um seinerseits den Prüfbericht zu überprüfen.
AG Stuttgart, 49 C 270/22