Ein Fahrradfahrer war mit 1,8 Promille unterwegs. Die Fahrerlaubnisbehörde forderte eine MPU. Diese wurde vom Fahrradfahrer nicht beigebracht. Daraufhin untersagte ihm die Behörde das Fahrradfahren. Zurecht.
Es besteht dann auch keine bedingte Eignung zum Führen von Fahrzeugen mehr. Entsprechende Zweifel hätten durch das Gutachten ausgeräumt werden sollen, dieses wurde aber nicht beigebracht. Der Behörde stand nichts anderes mehr zur Verfügung, als die Erlaubnis auch zum Führen von Fahrrädern zu entziehen.
BayVGH, 11 CS 21.w2988