Fährt jemand auf der Autobahn mit 200 km/h, kann er bei einem Unfall mit einem Spurwechsler teilweise haften, obwohl den Spurwechsler eigentlich die alleinige Verantwortung treffen würde. Hier wäre die Kollision bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit vermeidbar gewesen, der Auffahrende haftet zu 25%.
OLG München, 10 U 7382/21 e