Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Der Schluss auf eine Nichteignung ist nur zulässig bei nicht beigebrachter positiver MPU, wenn die Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens formell und materiell rechtmäßig war. Dies gilt auch, wenn es um eine Personenbeförderungsschein geht. Soll in einem solchen Fall ein medizinisch-psychologisches Gutachten zur Überprüfung der körperlichen und/oder geistigen Eignung angefordert werden, müssen Hinweise auf dahingehende Eignungsmängel vorliegen.

OVG Münster, 16 B 123/21

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