Aussetzung bis zur Entscheidung des BVerfG

Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof setzt ein Verfahren bis zu einer Entscheidung des BVerfG über Geschwindigkeitsmessverfahren ohne Speicherung der Rohmessdaten (BVerfG, 2 BVR 1167/20) aus.

VerfGH 129/20.VB-3

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