Wenn mehrfach Geschwindigkeitsverstöße mit verschiedenen Fahrzeugen einer Halterin begangen werden, bei denen kein Fahrer ermittelt werden kann, kann eine Fahrtenbuchauflage für alle Fahrzeuge zulässig sein. Dies gilt auch, wenn bereits für einzelne Fahrzeuge eine Fahrtenbuchauflage erlassen wurde. Ob eine generelle Änderung der Einstellung der Halterin zur Hilfe bei der Fahrerermittlung mittlerweile erfolgt ist, kann entscheidungsrelevant sein (wurde hier aber vorläufig verneint, da auch ein weiterer Verstoß erfolgte, bei dem keine zeitnahe Benennung des Fahrers gegeben war). Hier ging es allerdings um die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des eingelegten Widerspruchs gegen die Auflage, da die sofortige Vollziehung angeordnet wurde. Die aufschiebende Wirkung wurde nicht wiederhergestellt, eine Klärung wird im Hauptsacheverfahren herbeizuführen sein.
OVG Saarland, 1 B 25/23