Sachsen-Anhalt wartet auf das BVerfG

Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt musste sich mit einem Geschwindigkeitsverstoß beschäftigen. Es ging um nicht gespeicherte Rohmessdaten. Das Verfahren wurde ausgesetzt, bis das BVerfG (wie schon lange angekündigt, 2 BvR 1167/20) entscheidet.

LVG, 28/22

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