Körperschaftsteuer beim Wechsel zum Halbeinkünfteverfahren

2001 wurde das so genannte Halbeinkünfteverfahren eingeführt. Es gab durchaus Probleme damit, insbesondere wurde Körperschaftsteuerminderungspotenzial, das vorher angesammelt wurde, nicht zwingend anerkannt. Dies ist nicht haltbar, in dem Umfang, in dem es zum Zeitpunkt des Systemwechsels realisierbar war, unterfällt es dem Schutzbereich von Art. 14 GG.

BVerfG, 2 BvR1424/15

Wir haben damals auf der steuerrechtlichen Jahrestagung (mittlerweile 20 Jahre her) darüber gesprochen. Alle haben darüber gelacht, insbesondere die Berater von mittelständischen Unternehmen freuten sich über ein solches Steuersparpotenzial. Die Regierung wollte mehr Körperschaftsteuer haben, es kam deutlich weniger heraus. Wie sagte damals der Ministerialdirigent, der die Steuerblätter unterzeichnete? Ich habe darauf hingewiesen, keiner im Ministerium hat auf mich gehört. So leicht war gutes Beraten lange nicht mehr.

Schütt aus – hol zurück.

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