Wenn ein Unfallbeteiligter nach einer Kollision mit einem Pedelec – Fahrer seine Personalien mitteilt und erklärt, dass es ihm leid tut und er das nicht gewollt habe, liegt hierin kein Schuldanerkenntnis und auch keine Einräumung der Haftung.
OLG Hamm, I-7 U 121/22 (Hinweisbeschluss)