Private Veräußerung von Kapitalanteilen an einer Gesellschaft

Im Jahr 2000 wurde die Grenze der Beteiligung von 10 % auf 1 % abgesenkt, ab diesem Wert unterfallen private Veräußerungen von entsprechenden Kapitalanteilen den zu versteuernden Einkünften nach § 17 I EStG. Diese Absenkung ist verfassungsgemäß, ebenso die Zuordnung zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb.

BVerfG,2 BvR 364/13

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