Das OLG Saarbrücken gibt seine bisherige Rechtsprechung auf, nach der die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Betroffenen in jedem Fall aufgeklärt werden müssen, wenn eine Geldbuße über 250 € verhängt wird. Dies gilt zumindest, wenn nur die Regelbuße verhängt werden soll.
OLG Saarbrücken, 1 Ss OWi 8/23