Keine Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse

Das OLG Saarbrücken gibt seine bisherige Rechtsprechung auf, nach der die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Betroffenen in jedem Fall aufgeklärt werden müssen, wenn eine Geldbuße über 250 € verhängt wird. Dies gilt zumindest, wenn nur die Regelbuße verhängt werden soll.

OLG Saarbrücken, 1 Ss OWi 8/23

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