Stellt sich ein Fußgänger vor ein Fahrzeug, um dieses an der Fahrt zu hindern, und gibt dann der Fahrer Gas, steigt aber sofort wieder auf die Bremse, weil der Fußgänger sich nicht bewegt, kann dies eine versuchte Nötigung darstellen. Der Tatentschluss ist gegeben, da der Fahrer versuchte, den Fußgänger zum Ausweichen zu bewegen.
BGH, 4 StR 91/22