Bekommt der Verteidiger die Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft?

Ist die Rechtsbeschwerde generell zulässig, bekommt der Verteidiger die Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft zur Stellungnahme. Wird ein Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gestellt, ist dies nicht erforderlich.

OLG Schleswig, I ORbs 132/23

Dieser Beitrag wurde unter Verkehrsrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert