Berücksichtigung von Garagenkosten bei der Kfz – Überlassung

Wird ein betriebliches Fahrzeug auch zur privaten Nutzung überlassen, wird der geldwerte Vorteil nach der sogenannten 1 % – Regel bemessen. Kosten (hier AfA) für eine Garage auf dem Privatgrundstück, in die das Fahrzeug eingestellt wird, können nur berücksichtigt werden, wenn es eine rechtliche Verpflichtung hierzu gibt.

BFH, VIII R 29/20

Dieser Beitrag wurde unter Rechtsgebiete, Steuer- und Steuerstrafrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert