Einlassung des Betroffenen

Wenn der Betroffene zu den Auswirkungen eines Fahrverbots auf sein Beschäftigungsverhältnis vorträgt, muss das Gericht diese Einlassung wiedergeben. Tut es das nicht, wird das Urteil in der Rechtsbeschwerde aufgehoben (es ging um ein Fahrverbot), das Amtsgericht muss erneut verhandeln.

OLG Oldenburg, 2 ORbs 188/23

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