Wenn man Immobilienanteile von Miterben kauft und anschließend veräußert, fällt auf einen eventuellen Gewinn keine Einkommensteuer an. Voraussetzung einer solchen Besteuerung nach §§ 22, 23 EStG sei nämlich, dass die Immobilie vorher angeschafft worden sei. Dies ist beim Kauf von Anteilen von Immobilien, die zu einer Erbengemeinschaft gehören, nicht der Fall.
BFH, IX R 13/22