Informationen zu ausländischen Konten

Schweizer Banken dürfen Informationen zu Konten und Depots deutscher Staatsangehöriger an die deutsche Finanzverwaltung übermitteln. Eine Grundrechtsverletzung (insbesondere auch des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung) liegt nicht vor.

BFH, IX R 36/21

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