Influencer können die Kosten bürgerlicher Kleidung auch nicht anteilig als Betriebsausgaben in der Steuererklärung geltend machen.
FG Niedersachsen, 3 K 11195/21
Kleidungskosten sind grundsätzlich nicht abzugsfähig. Etwas anderes gilt nur für typische Berufskleidung, z.B. Schutzbekleidung wie Sicherheitsschuhe, aber auch Uniformen.