Bürgerliche Kleidung der Influencer

Influencer können die Kosten bürgerlicher Kleidung auch nicht anteilig als Betriebsausgaben in der Steuererklärung geltend machen.

FG Niedersachsen, 3 K 11195/21

Kleidungskosten sind grundsätzlich nicht abzugsfähig. Etwas anderes gilt nur für typische Berufskleidung, z.B. Schutzbekleidung wie Sicherheitsschuhe, aber auch Uniformen.

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