Schwarzgeld bei Grundstückskauf

Wenn es nicht ausschließlich darum geht, eine Steuerhinterziehung zu begehen, führt eine Schwarzgeldzahlung, die natürlich nicht mit beurkundet wird, nicht zur Nichtigkeit. Die Rechtsprechung zur Nichtigkeit von Werk- oder Dienstverträgen ist nicht übertragbar.

BGH, V ZR 115/22

Die Einnahme ist natürlich auch zu versteuern. Und eine Steuerstraftat kann auch vorliegen.

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