Einsicht in die Messreihe

Einsicht in die Messreihe und die Statistikdatei kann in den Räumen der Behörde gewährt werden. Eine Übersendung an die Verteidigung ist auch bei einer Stunde Fahrzeit zur Behörde nicht notwendig.

AG Strausberg, 4 OWi 269/24

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