Verletzung des rechtlichen Gehörs

Eine Rechtsbeschwerde lässt sich mit diesem Grund nur begründen, wenn der Betroffene beziehungsweise sein Verteidiger alles getan hat, um sich Gehör zu verschaffen. Dazu gehört auch die Stellung aller möglichen und gebotenen Anträge.

OLG Köln, 1 ORbs 139/24

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